BVG-Modelle

Vergleich zwischen Vollversicherungen und teilautonomen Pensionskassen

Im Pensionskassenmarkt sind zwei Versicherungsmodelle verbreitet, die Vollversicherungen und die teilautonomen Pensionskassen mit dem Risiko – Sparkassenmodel.
Das wichtigste in Kürze:
Die Vollversicherung
Die Vollversicherung deckt sämtliche Risiken wie Tod, Invalidität und Langlebigkeit sowie das Anlagerisiko ab. 
Diese Kassen dürfen nie eine Unterdeckung aufweisen und müssen daher eine vorsichtige Anlagepolitik verfolgen.
Diese Sicherheit wird mit tieferen Rentenumwandlungssätzen und einer teilweise tiefen Anlagerendite bezahlt. Zudem verlangen die Vollversicherungen bei einem Pensionskassenwechsel in gewissen Fällen einen sogenannten Zinsrisikoabzug.

Die teilautonome Pensionskasse
Die unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen treten als teilautonome Pensionskassen mit der sogenannten Risikosparkassenlösung am Markt auf. Diese halbautonomen Kassen verwalten in der Regel die Alterskapitalien selbst, sichern jedoch die Risiken (Tod, Invalidität) ganz oder teilweise über Rückversicherungsverträge ab.
Allfällige Deckungslücken auf der Anlageseite müssen hier vom angeschlossenen Betrieb und den Versicherten getragen werden.

Welche Lösung wählen?
Für welchen Betrieb sich welche Lösung eignet, kann nicht generell beantwortet werden. Je nachdem, ob maximale Sicherheit oder höhere Verzinsung der Alterskapitalen und höhere Umwandlungssätze und Renten im Mittelpunkt stehen, fällt der Entscheid anders aus.
Es gilt jedoch zu beachten, dass Pensionskassen mit hohen Wertschwankungsreserven und tiefen technischen Zinssätzen als finanziell sehr gesund zu bewerten sind und mit den Vollversicherungslösungen weitgehendst mithalten können.
Quelle: Weibel Hess & Partner AG, Stans

 

 

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